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Der Jugendschutz wird bei Veranstaltungen des TSV Hollstadt besonders groß geschrieben.Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Abendveranstaltungen
teilnehmen. Jugendliche unter 18 Jahren
dürfen nach 24 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der
Veranstaltung teilnehmen. Um den Jugendschutz besser
kontrollieren zu können, hat der Veranstalter zusammen mit den Behörden beschlossen, dass sich
jeder Erziehungsberechtigte und
jeder Jugendliche an der Abendkasse ausweisen muss. Weitere Fragen --> info@tsvhollstadt.de |
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Impressum - TSV Hollstadt - Jahnstraße 1 - 97618 Hollstadt - Kontakt |
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